Fundstellenverzeichnis:
Urteile und Entscheidungen des EGMR
in deutscher Sprache

Die Webseite <www.egmr.org> verfolgt das Ziel, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im deutschsprachigen Raum größere Beachtung zu verschaffen. Hierfür werden juristische Fachzeitschriften laufend auf Übersetzungen von EGMR-Urteilen und -Entscheidungen in deutscher Sprache hin durchgesehen. Um die Zitierfähigkeit zu gewährleisten, werden nur wörtliche Übersetzungen (auch auszugsweise), nicht hingegen freie Zusammenfassungen berücksichtigt. Ein Register führt die Fundstellen in alphabetischer sowie chronologischer Reihenfolge auf. Insgesamt soll hierdurch eine verstärkte Auseinandersetzung mit der Judikatur des EGMR in Rechtsprechung und Wissenschaft ermöglicht und gefördert werden.

Aktueller Hinweis:
Seit 16.09.2022 ist Russland nicht mehr Vertragspartei der EMRK und ihrer Zusatzprotokolle!




Prof. Dr. Marten Breuer
zur Person

Letzte Aktualisierung: 02.12.2024
Erfasste Entscheidungen: 2205

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Abkürzungen:
Erläuterung der verwendeten Abkürzungen.
Texte:
EMRK, Protokolle und Verfahrensordnung in deutscher Sprache (mit nationalen Fundstellen sowie umfangreichen parlamentarischen Materialien).
Ministerkomitee:
Dokumente des Ministerkomitees des Europarates in deutscher Übersetzung (überwiegend Volltext).
Parl. Versammlung:
Dokumente der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in deutscher Übersetzung (überwiegend Volltext).
Links:
Weiterführende Informationen zum EGMR.
Kommentare:
Hinweise auf Kommentar- und Lehrbuchliteratur (teilweise Volltext).

Fundstellenverzeichnis alphabetisch:
Die alphabetische Reihenfolge der Fälle richtet sich jeweils nach dem Namen des Beschwerdeführers, wobei hier der Bezeichnung des Falles in der elektronischen Datenbank HUDOC gefolgt wird. In der Praxis des EGMR werden die Fälle regelmäßig nach dem Nachnamen des Beschwerdeführers benannt. Erhebt derselbe Beschwerdeführer nacheinander mehrere Beschwerden, wird dies normalerweise durch Hinzufügung von "Nr. 1, 2, ..." kenntlich gemacht. Bei Beschwerden von verschiedenen Beschwerdeführern gleichen Nachnamens geht die Praxis dahin, in dem zweiten Verfahren den Vornamen hinzuzufügen (Beispiel: Goodwin ./. GB, Urteil vom 27.03.1996, ECHR 1996-II; Christine Goodwin ./. GB, Urteil vom 11.07.2002, ECHR 2002-VI; in der alphabetischen Liste erscheint der erste Fall unter "G", der zweite hingegen unter "C").

Fundstellenverzeichnis chronologisch:
Die chronologische Reihenfolge bezieht sich auf das Entscheidungsdatum des EGMR.


Hinweis:
Die nachfolgenden Übersichten wurden ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen erstellt. Auch wenn auf die Korrektheit der Angaben größter Wert gelegt wurde, kann keine Garantie für deren Richtigkeit übernommen werden. Hinweise, Anregungen etc. bitte an: lehrstuhl.breuer[at]uni-konstanz.de.